MBSR-Zuschuss

Die Kosten für MBSR-Kurse werden im Rahmen des gesetzlichen Präventionsauftrags von allen gesetzlichen Krankenkassen und einigen privaten Krankenkassen gemäß § 20,1 SGB V anteilig erstattet.

Voraussetzung für den Zuschuss ist die gültige Zertifizierung der Kursleitung. Meine Kurse wurden 2014 erstmals zertifiziert und in 2021 rezertifiziert bis 2024.

Sie erhalten nach Abschluss des Kurses von mir eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Höhe der Erstattung erfragen Sie bitte bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Auch Arbeitgeber beteiligen sich an Kosten, die Sie in Ihre Arbeitskraft und Gesundheit investieren – die Nachfrage kann sich lohnen.